Mindestanforderungen für Büchereien :Büchereisiegel 2026/27
Die nächste Vergabe der Büchereisiegel erfolgt im Frühjahr 2026 anhand der statistischen Zahlen für das Berichtsjahr 2025. Dazu wurde der Kriterienkatalog der Mindestanforderungen für Büchereien in Orten bis 10.000 Einwohnern geringfügig angepasst (16 statt 15, da die Besucherzählung separat betrachtet wird, und nicht mehr als Teil der EDV-Ausstattung). Die aktualisierte Version finden Sie unten als Download.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Landesfachstelle:
Mindestanforderungen für ehren- und nebenamtlich geleitete Büchereien in Orten bis 10.000 Einwohner
Die 16 Anforderungen für ehren- und nebenamtlich geführte Büchereien in Orten bis 2.500 bzw. zwischen 2.500 und 10.000 Einwohner:innen haben seit dem 1.1.2018 ihre Gültigkeit. Büchereien, die 13 oder 14 der insgesamt 16 Punkte erfüllen, erhalten ein „Büchereisiegel in SILBER“. Als besonderes Zeichen der Anerkennung bekommen Büchereien, die 15 oder 16 Mindestanforderungen erfüllen, ein „Büchereisiegel in GOLD". Drei Mindestanforderungen sind Pflichtanforderungen, die zur Erlangung des Bücherei-Siegels gegeben sein müssen: Regelmäßige Öffnungszeiten, Veranstaltungen, Jahresbericht.
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für ehren- und nebenamtlich geführte Büchereien in Orten bis 10.000 Einwohnern
Mindestanforderungen für Büchereien in Orten ab 10.000 Einwohner:innen und / oder hauptamtlicher Leitung
Bei den Mindestanforderungen für hauptamtlich geführte Büchereien handelt es sich um eine Erweiterung der bestehenden Mindestanforderungen für ehren- und nebenamtlich geführte Büchereien. Neben den bereits bekannten Anforderungen führt der 24-Kategorien starke Katalog weitere, neue Aspekte auf, wobei die bekannten Anforderungen (wie Größe der Publikumsfläche, Öffnungszeiten) entsprechend der Prämisse der hauptamtlich geführten Bücherei angehoben werden. Die hinzugefügten Aspekte bilden das erweiterte Aufgabenspektrum einer hauptamtlich geführten Bücherei ab. Hierzu zählen beispielsweise ein eigener Etat für Programm- und Veranstaltungsarbeit, soziale Büchereiarbeit oder die Teilnahme an der Onleihe.
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in Orten ab 10.000 Einwohnern und / oder mit hauptamtlicher Leitung